Hinweisgeberschutzgesetz

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist am 02. Juli 2023 in Kraft getreten und setzt damit die Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 in nationales Recht um.
Ziel der Richtlinie und des nationalen Hinweisgeberschutzgesetzes ist es, Personen eine vereinfachte Möglichkeit einzuräumen, um auf Rechts- und Regelverstöße in ihrem Arbeitsumfeld hinweisen zu können, und die hinweisgebenden Personen vor nachteiliger Behandlung nach Weitergabe solcher Hinweise zu schützen.

Es bestehen folgende Meldekanälen der internen Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz für das Freizeitbad Atoll:

Die Kommunikation ist über folgende Kanäle möglich:
per Post: FP OrgaConsult GmbH, Dülmener Str. 92, 48653 Coesfeld
per Email: hinweisgeber.aquapark@fp.nrw
per Telefon: 02541 915 727